In welcher Höhe eine Bank eine Immobilienfinanzierung gewährt, hängt maßgeblich vom sogenannten Beleihungswert ab. Was sich hinter diesem Wert verbirgt und wie Sie die Immobilienbeleihung berechnen können, lesen Sie in unserem Online-Ratgeber von www.Immobilien-Bankengeprueft.de.
„Beleihung“ ist ein Fachbegriff aus dem Finanzwesen, welcher die Absicherung der Geldgeber gegen eventuelle Kreditausfälle bezeichnet. Demzufolge heißt eine „Immobilie beleihen“, dass ein Haus oder auch eine Wohnung beim Darlehensgeber als Sicherheit hinterlegt wird.
Der Hintergrund ist dabei folgender: Oftmals reicht einer Bank
ein regelmäßiges Einkommen allein nicht mehr aus, um ein Haus
zu finanzieren. Deswegen dient die Immobilie selbst als
zusätzliche Sicherheit. Kommt es dann zur
Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers, kann die Bank im
schlimmsten Fall das finanzierte Objekt
zwangsversteigern.
Die Immobilienbeleihung ist natürlich auch rechtlich abgesichert. Zu diesem Zweck lässt sich die Bank nämlich als Gläubiger im Grundbuch der Immobilie eintragen.
Die Kreditgeber legen meist großen Wert drauf, erstrangiger Gläubiger zu sein. Das bedeutet: Entsprechend der Reihenfolge im Grundbuch wird der Erlös im Falle einer Zahlungsunfähigkeit an alle Gläubiger verteilt. Bei einer erstrangigen Grundschuld wird die Bank entsprechend als erste Partei berücksichtigt – die Rede ist dann auch von einem 1a-Darlehen.
Wenn Sie eine Baufinanzierung abschließen, „beleihen“ Sie Ihr zukünftiges Eigenheim und erhalten im Gegenzug einen Kredit von der Bank. Das bedeutet, dass die Immobilie der Bank als Sicherheit dient. Können Sie Ihren Tilgungszahlungen nicht mehr nachkommen, kann die Bank das Objekt verkaufen und so Ihre Kreditschulden begleichen.
Dient die Immobilie als Sicherheit, will die Bank natürlich sicherstellen, im Falle eines späteren Wiederverkaufs keine Verluste zu haben. Deswegen ermittelt das Kreditinstitut vor der Finanzierung den sogenannten Beleihungswert. Der Beleihungswert entspricht in der Regel dem Verkaufswert, den die Bank jederzeit durch den Erlös der Immobilie erzielen kann.
Die Bank steht bei der Berechnung des Beleihungswertes allerdings vor zwei Herausforderungen: Einerseits unterliegen die Kaufpreise natürlichen Marktschwankungen, sodass sich der Wert eines Objektes kaum langfristig vorhersagen muss. Andererseits muss die Bank dennoch genau diesen Wert abschätzen, da sich eine Baufinanzierung mitunter über Jahrzehnte erstreckt.
Um den Immobilien Beleihungswert ermitteln zu können, nutzen die Kreditgeber eine einfache Formel:
Verkehrswert – Sicherheitsabschlag = Beleihungswert
Hierbei entspricht der Verkaufswert dem aktuellen Wert der Immobilie, welcher beim Verkauf erzielt werden könnte. Davon zieht die Bank einen Sicherheitsabschlag ab, um unter anderem die Marktschwankungen einzukalkulieren. Der Abschlag liegt zwischen 10 und 20 Prozent.
Tipp: Die Kosten für die Beleihungswertermittlung muss die Bank selbst tragen!
Nehmen wir für ein Rechenbeispiel an, dass ein Paar eine gemeinsame Wohnung für 500.000 Euro kaufen. Dafür steht Eigenkapital in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Das bedeutet:
Das Paar würde folglich einen Kredit über maximal 360.000 Euro erhalten.
Das obige Rechenbeispiel zeigt, wie sich Beleihungswert und Beleihungsgrenze auf das benötigte Eigenkapital auswirken. Da ein Darlehen nur bis zu einer maximalen Obergrenze gewährt wird, muss für den Kauf bei einer niedrigeren Grenze entsprechend mehr Eigenkapital aufgebracht werden.
Wenn die Beleihungsgrenze zum Beispiel von 60 Prozent auf 80 Prozent gesteigert werden soll, steigen damit in der Regel auch die Zinsen. Schließlich vergibt die Bank nicht nur einen höheren Kredit, sondern geht durch die Erhöhung der Obergrenze auch ein gleichzeitig höheres Risiko ein.
Genau dies ist auch der Grund, warum Vollfinanzierungen mit strengeren Konditionen vergeben werden, als Finanzierungen mit hohem Eigenkapitalanteil. Wie hoch die Beleihungsgrenze letztendlich ausfällt, hängt maßgeblich vom Kreditinstitut und deren Auflagen ab.
Auch gegenüber Ihrer Bank können Sie versuchen, geschickt zu verhandeln. Denn oftmals lässt sich so ein höherer Beleihungswert aushandeln oder Sie können die Laufzeit verlängern oder gar die Zinsen drücken. Viel hängt dabei von Ihrer Bonität ab – sind Sie entsprechend gut ausgestattet, können Sie sogar Finanzierungen ohne Eigenkapital erhalten.
Außerdem ist es wichtig zu bedenken, dass verschiedene Banken mit unterschiedlichen Auflagen arbeiten. Banken und Sparkassen beliehen beispielsweise häufig nur bis zu 60 Prozent des Wertes, während Bausparkassen häufig auch bis zu 80 Prozent beliehen.
Daher ist es ratsam, dass Sie sich vor einer
Finanzierungsanfrage mit den Konditionen und Bedingungen des
jeweiligen Instituts vertraut machen. Und ganz wichtig: Trauen
Sie sich zu verhandeln, um so den bestmöglichen Deal
abzuschließen.
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damit der Verkäufer den gewünschten und möglichst hohen
Verkaufspreis für seine Immobilie erhält und der Käufer diese
Kosten aber auch die Nebenkosten der Kaufabwicklung sowie
notwendige Modernisierungs- oder Renovierungskosten in seinem
Finanzierungsangebot bereits mit berücksichtigt findet. Unser
Ziel ist stets die volle Zufriedenheit von Käufer und Verkäufer
sowie eine sichere Abwicklung, ohne spätere Probleme. Das
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Mit der Grundschuld wird das Recht eines Besitzers von Grundstück oder grundstücksähnlichem Eigentum (Immobilie) bezeichnet, diesen Besitz zu monetarisieren. Sie ist ein Grundpfandrecht und dient oftmals als Sicherheit bei der Vergabe von Darlehen. Die Grundschuld ist allerdings von der Hypothek abzugrenzen.
Wer eine Immobilie baut und finanzieren will, bekommt in der Regel ein Darlehen von der Bank mit der Voraussetzung, im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers per Zwangsvollstreckung die Immobilie einzulösen. Damit kann der Rest der Tilgung abgewickelt werden. Dazu wird die Grundschuld, die das Darlehen absichert, in das Grundbuch eingetragen. Darin sind die gesamten Eigentumsverhältnisse, die auf einem Grundstück liegen, eingetragen. Es ist für jeden, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, einsehbar und genießt öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass bis zum Beweis des Gegenteils die Angaben im Grundbuch rechtskräftige Wahrheit beanspruchen dürfen.
Im Vergleich zur Hypothek wird die Grundschuld gerne von Banken genutzt, um eine Baufinanzierung abzusichern. Der Vorteil für die Banken liegt in der Handhabung: Um aus einer Hypothek die Schulden zu Geld zu machen, muss die Bank juristisch vorgehen, um beweisen zu können, dass der Schuldner noch anderweitige Schulden zu bedienen hat. Bei Grundschulden ist dies einfacher.
Ein weiterer Unterschied zwischen diesen Grundpfandrechten besteht in der Flexibilität der Kredithöhe. Eine Hypothek ist an die Höhe des und an das Darlehen selbst gebunden: Ist es getilgt, kann sie - im Gegensatz zur Hypothek - nicht weiter verwendet werden. Die Hypothek wird dann zu einer Eigentümergrundschuld. Bei einer Grundschuld hingegen, kann der Besitzer sogar mehrere Forderungen bzw. Darlehen damit bedienen.
Die Form der Globalgrundschuld oder Globalbelastung bezeichnet eine Spezialform des Grundpfandrechts, einer Darlehensabsicherung durch Immobilien. Bei der Globalgrundschuld tritt ein Sonderfall ein und das Grundpfandrecht lastet auf mehreren Grundstücken, nicht nur auf einem. Falls der Sicherheitsfall eintreten sollte, kann dann der Darlehensgeber/Gläubiger eine bis alle belasteten Immobilien zur Deckung seiner Forderungen verwerten.